
Tübingens OB Palmer verschickt die ersten Enteignungs-Briefe

Der Tübinger Oberbürgermeister Boris Palmer (Grüne) hat einem Bericht zufolge die ersten 20 Briefe an Eigentümer brachliegender Grundstücke verschickt, die er notfalls enteignen will. In dem Schreiben fordert das Stadtoberhaupt die Eigentümer zu einer "verbindlichen Erklärung" auf, "in spätestens zwei Jahren ein Baugesuch einzureichen" und binnen vier Jahren "die Schaffung von Wohnraum zu ermöglichen", wie BERLINER TAGESZEITUNG (BTZ) aktuell erfuhr.
Alternativ könnten die Eigentümer das Grundstück zum Verkehrswert an die Stadt veräußern, schreibt Palmer demnach weiter. "Falls Sie nicht antworten, wird die Stadtverwaltung ein formelles Anhörungsverfahren durchführen."
Der Begriff Enteignung kommt in dem Brief nicht wörtlich vor. Palmer bezieht sich nach BTZ-Information aber ausdrücklich auf Paragraph 176 des Baugesetzbuches, der den Eigentümer verpflichtet, "innerhalb einer zu bestimmenden angemessenen Frist entsprechend den Festsetzungen des Bebauungsplans zu bebauen". Kommt er der Verpflichtung nicht nach, kann demnach "das Enteignungsverfahren eingeleitet werden".
Palmer hatte den Schritt bereits vor einiger Zeit angekündigt und war damit auf breite Zustimmung von der Grünen-Spitze über den Städtetag bis hin zum Bundesinnenministerium gestoßen. Hintergrund ist der dramatische Mangel an Wohnraum in Ballungsräumen und Universitätsstädten. Das Tübinger Vorgehen unterscheidet sich vom Volksbegehren in Berlin, das die Vergesellschaftung großer Wohnungsbestände nach Artikel 15 des Grundgesetzes anstrebt.
(A. Williams--BTZ)