
Epstein-Vertraute Maxwell plädiert vor Gericht auf nicht schuldig

Die Ex-Freundin des verstorbenen US-Sexualstraftäters Jeffrey Epstein, Ghislaine Maxwell, hat die gegen sie erhobenen Vorwürfe zurückgewiesen. Bei einer Gerichtsanhörung in New York per Videokonferenz plädierte die 58-Jährige am Dienstag auf nicht schuldig. Die Bundesanwaltschaft in Manhattan wirft Maxwell vor, minderjährige Mädchen für Epstein rekrutiert zu haben, die von dem Investmentbanker dann sexuell missbraucht wurden.
Die Tochter des verstorbenen britischen Medienmoguls Robert Maxwell soll an dem Missbrauch teilweise auch selbst beteiligt gewesen sein. Das jüngste Opfer war laut Staatsanwaltschaft 14 Jahre alt. Gegen Maxwell wurden insgesamt sechs Anklagepunkte erhoben, darunter Meineid in zwei Fällen. Bei einer Verurteilung drohen der Geschäftsfrau bis zu 35 Jahre Haft.
Die langjährige Epstein-Vertraute war Anfang Juli im Bundesstaat New Hampshire festgenommen worden. Sie sitzt derzeit in New York in Untersuchungshaft. Ihre Anwälte haben fünf Millionen Dollar Kaution angeboten, damit Maxwell vorläufig auf freien Fuß kommt. Die Staatsanwaltschaft lehnt das ab und begründet dies mit einer großen Fluchtgefahr.
Maxwells Festnahme war eine spektakuläre Entwicklung im Fall Epstein. Der Multimillionär soll jahrelang minderjährige Mädchen und junge Frauen sexuell missbraucht und zur Prostitution angestiftet haben.
Der bestens vernetzte Investmentbanker wurde im Juli 2019 festgenommen und im August tot in seiner Gefängniszelle in Manhattan gefunden. Nach Angaben des US-Justizministeriums nahm der 66-Jährige sich das Leben. Epstein war bereits 2008 wegen sexuellen Missbrauchs Minderjähriger zu 13 Monaten Gefängnis verurteilt und seitdem als Sexualverbrecher geführt worden.
Der Fall sorgt auch nach Epsteins Tod für Schlagzeilen. Im Fokus der Ermittler steht unter anderem der britische Prinz Andrew. Dem einst mit Maxwell und Epstein befreundeten Royal wird vorgeworfen, 2001 Sex mit einer damals 17-Jährigen gehabt zu haben. Prinz Andrew bestreitet die Vorwürfe.
(L. Andersson--BTZ)