![Elf Jahre Haft wegen Nötigung von Frauen und Mädchen zu Stromschlägen](https://www.berlinertageszeitung.de/media/shared.btz/images/img-auto/43/8c/31/Elf-Jahre-Haft-wegen-N--tigung-von--2020-01-20.jpg)
Elf Jahre Haft wegen Nötigung von Frauen und Mädchen zu Stromschlägen
![Elf Jahre Haft wegen Nötigung von Frauen und Mädchen zu Stromschlägen](https://www.berlinertageszeitung.de/media/shared.btz/images/img-auto/43/8c/31/Elf-Jahre-Haft-wegen-N--tigung-von--2020-01-20.jpg)
Das Landgericht München II hat in einem bizarren Fall einen falschen Arzt zu elf Jahren Haft verurteilt, der dutzende junge Frauen und Mädchen via Internet zu lebensbedrohlichen Stromschlägen nötigte. Nach dem am Montag verkündeten Urteil soll der 30-Jährige außerdem in die Psychiatrie eingewiesen werden. Das Gericht verurteilte David G. unter anderem wegen versuchten Mordes, schwerer Körperverletzung, Titelvergehen und einer Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen.
Ursprünglich angeklagt war G. wegen 88-fachen versuchten Mordes. Das Gericht reduzierte die Taten aber auf 20 Fälle. Das Landgericht verurteilte G. nach der Beweisaufnahme in 13 dieser 20 Fälle wegen versuchten Mordes, dazu wegen der weiteren Delikte.
Die Staatsanwaltschaft hatte 14 Jahre Haft und die Unterbringung gefordert, die Verteidigung nur eine zweijährige Bewährungsstrafe. Beide Seiten erklärten, das Urteil prüfen zu wollen und dann über mögliche Rechtsmittel zu entscheiden. "Wir werden das mit unserem Mandanten besprechen", sagte einer der Verteidiger.
Strittig war in dem Fall, inwieweit G. überhaupt als Täter verurteilt werden kann, weil er nie an den Tatorten war. Er überredete seine Opfer per Chat dazu, sich die Stromschläge zuzufügen, dies machten die Frauen und Mädchen aber letztlich selbst. Dennoch handle es sich dadurch aber nicht um eine bewusste Selbstschädigung, weil G. aus dem Hintergrund die Kontrolle hatte, sagte der Vorsitzende Richter Thomas Bott.
Motiv für das Überreden zu den Stromschlägen soll ein sexueller Fetisch von G. gewesen sein. Bott sagte, das Mordmerkmal der Befriedigung des Geschlechtstriebs sei auch durch die psychiatrischen Gutachten gedeckt. So habe sich bei G. dessen Asperger-Syndrom mit der sexuellen Triebhaftigkeit zu seinem gefährlichen Antrieb verbunden.
Anders als die Staatsanwaltschaft sah das Gericht aber nicht das Mordmerkmal der Heimtücke in diesem Fall. Es sei dem Gericht kein Fall bekannt, wo in einer solchen "täuschungsbedingten Selbstschädigung" Heimtücke begründbar gewesen sei. So seien die Opfer auch nicht wehrlos gewesen, sie hätten die Experimente jederzeit selbst beenden können. Eine ganze Reihe von Frauen habe dies in der mehrere Jahre dauernden Tatserie auch gemacht.
Alle Opfer überlebten die Attacken. Dem Richter zufolge bestand auch in keinem Fall trotz der lebensbedrohlichen Experimente eine tatsächliche Lebensgefahr. Kein Opfer sei mit dem Notarzt ins Krankenhaus gekommen. Außer Schmerzen und Verletzungen sei es zu keinen Schädigungen gekommen.
G. gab sich wahlweise als Arzt und Professor aus und versprach seinen Opfern Geld für eine angebliche Studie, wenn sie sich den Stromschlägen aussetzten. Bei G. wurde nach seiner Festnahme eine psychische Erkrankung festgestellt, was die Anordnung zur Unterbringung begründet.
(F. Burkhard--BTZ)