Einigung in Brüssel auf neue Regeln gegen Lohndumping
In der Europäischen Union können neue Regeln gegen Lohndumping bei der Entsendung von Arbeitnehmern in Kraft treten. Vertreter von EU-Parlament, EU-Kommission und den 28 Mitgliedstaaten einigten sich auf die Reform der Entsenderichtlinie, wie sie am Donnerstagmorgen mitteilten. Einzelheiten sollen am Vormittag in Brüssel bekanntgegeben werden.
Über die Entsendung von Arbeitnehmern wird sei geraumer Zeit gestritten. Nach der ursprünglichen EU-Richtlinie von 1996 kann eine Firma ihre Angestellten befristet zur Arbeit in andere Länder schicken und dabei weiter Sozialabgaben wie im Heimatland zahlen. Die Osterweiterung der EU hat dazu geführt, dass Firmen aus Polen und anderen osteuropäischen Länder diese Regelung intensiv nutzen.
Die 28 Mitgliedstaaten hatten sich im Oktober auf die Reform geeinigt. Danach sollen Entsendungen auf maximal 18 Monate begrenzt sein. Nach zwölf Monaten muss dabei ein gesonderter Antrag auf eine Verlängerung gestellt werden. Das Startdatum für die neue Regelung liegt demnach vier Jahre nach der Verabschiedung.
(D. Meier--BTZ)