Bundeskabinett: Entschädigungen für Akw-Betreiber RWE und Vattenfall
Die Akw-Betreiber Vattenfall und RWE sollen für den Atomausstieg rund eine Milliarde Euro Entschädigung bekommen. Einen entsprechenden Gesetzentwurf beschloss am Mittwoch das Kabinett, wie Bundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD) mitteilte. Wie hoch die Entschädigungen für die Akw-Betreiber letztlich ausfallen, soll Anfang 2023 ermittelt werden.
Das Bundesverfassungsgericht hatte im Dezember 2016 geurteilt, dass RWE und Vattenfall wegen des Atomausstiegsbeschlusses von 2011 für Reststrommengen entschädigt werden müssen, die ihren Meilern beim ersten Beschluss 2002 zunächst zugeteilt und 2011 wieder gestrichen wurden.
Der dritte Kläger Eon hat keinen Anspruch auf Schadenersatz für Reststrommengen, weil er diese laut Urteil zwischen seinen diversen Atomkraftwerken umverteilen kann. Dies gilt auch für den vierten Akw-Betreiber EnBW, der in Karlsruhe aber auch nicht geklagt hatte.
Die frühere rot-grüne Bundesregierung hatte 2002 den Ausstieg aus der Atomenergie beschlossen und dazu mit den Kraftwerksbetreibern Restlaufzeiten festgelegt. Ende 2010 hob die dann schwarz-gelbe Bundesregierung diesen Konsens auf und verlängerte die Akw-Laufzeiten um durchschnittlich zwölf Jahre. Nur rund sieben Monate später machte dieselbe Regierung nach der Reaktorkatastrophe im japanischen Fukushima die Laufzeitverlängerungen rückgängig, verfügte die sofortige Abschaltung mehrerer Meiler und legte Abschaltdaten für die anderen fest.
Schulze betonte am Mittwoch, jedes Atomkraftwerk behalte sein bisheriges gesetzlich festgelegtes Abschaltdatum. Spätestens am 31. Dezember 2022 ende die kommerzielle Nutzung der Atomernergie in Deutschland.
(D. Wassiljew--BTZ)