Barley fordert Neuregelung von Verbot von Abtreibungswerbung
Vor dem Berufungsprozess gegen die Ärztin Kristina Hänel wegen mutmaßlicher illegaler Werbung für Abtreibungen hat Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) auf eine Neuregelung des entsprechenden Paragrafen 219a im Strafgesetzbuch gepocht. Ärztinnen und Ärzte benötigten "dringend Rechtssicherheit", damit sachliche Information möglich sei, sagte Barley nach Information von BERLINER TAGESZEITUNG (BTZ) in einem aktuellen Interview. Das würden die Verfahren zeigen, die wegen des Paragrafen geführt werden.
Sie sei optimistisch, dass "noch in diesem Herbst" eine Lösung in der Koalition gefunden werde, sagte Barley nach BTZ-Information weiter. "Hier vertraue ich auch auf das Wort der Kanzlerin, die zugesagt hat, eine gute Lösung für alle Beteiligten zu finden."
Paragraf 219a des Strafgesetzbuchs stellt Werbung für Abtreibungen unter Strafe. Die große Koalition ringt um eine Reform, die Union ist aber gegen eine Streichung des Paragrafen.
Das Landgericht im hessischen Gießen verhandelt am Freitag im Berufungsverfahren gegen die Ärztin Hänel wegen mutmaßlicher illegaler Werbung für Abtreibungen. Die Medizinerin war im Dezember vom Amtsgericht Gießen zu einer Geldstrafe verurteilt worden, weil sie auf ihrer Homepage im Internet über die Möglichkeiten des Schwangerschaftsabbruchs informierte. Gegen diese Entscheidung legte die Ärztin Rechtsmittel ein.
(P. Hansen--BTZ)