AfD: Scheitern von Glaser zu Bundestagspräsidiumswahl hat Folgen
Die AfD will das dreifache Scheitern ihres Kandidaten für das Amt des Vizepräsidenten im Bundestag, Albrecht Glaser, juristisch prüfen lassen. AfD-Fraktionschef Alexander Gauland kündigte in der Wochenzeitung "Das Parlament" an, Juristen sollten sich mit der Frage befassen, ob dieses Nichtwählen "ein Missbrauch parlamentarischer Rechte" sei. "Denn es ist ein Unding, dass unsere politischen Gegner darüber befinden, mit welcher Person wir eine wichtige Position besetzen, die uns zusteht."
Jede im Bundestag vertretene Fraktion hat Anspruch darauf, einen Bundestagsvizepräsidenten zu stellen. Dieses Anrecht der AfD hatten die anderen Fraktionen nicht bestritten. Bei der Wahl des Präsidiums im Oktober fiel Glaser jedoch in drei Wahlgängen durch, während die übrigen Kandidaten alle auf Anhieb gewählt wurden. Vertreter der anderen Fraktionen begründeten ihr Vorgehen mit der Haltung Glasers zum Islam. Der AfD-Politiker hatte die Geltung der Religionsfreiheit für Muslime in Frage gestellt, ihm wurde deshalb eine islamfeindliche Haltung vorgeworfen.
Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble (CDU) rief die AfD daraufhin auf, einen konsensfähigen Kandidaten für das Amt des Vizepräsidenten aufzustellen. Bislang kam die AfD dieser Aufforderung nicht nach. "Darüber werden wir in Ruhe nachdenken", sagte Gauland. "Wir wollen das zunächst juristisch klären lassen."
Am Rande der Kanzlerwahl am Mittwoch hatte der Fraktionschef allerdings noch angekündigt, dass die AfD keinen neuen Vorschlag machen werde. "Wir sehen uns nicht in der Lage, einen anderen vorzuschlagen", sagte Gauland dem Fernsehsender Phoenix. Die anderen AfD-Abgeordneten hätten auch keine andere Meinung zum Islam als Glaser.
In dem Interview mit "Das Parlament" stellte sich Gauland abermals hinter die Position Glasers. Der 76-Jährige denke "über den Islam genauso, wie wir alle denken", sagte er.
(K. Petersen--BTZ)