32 Tote bei Absturz von russischem Militärflugzeug in Syrien
Beim Absturz eines russischen Militärflugzeugs in Syrien sind am Dienstag alle 32 Insassen ums Leben gekommen. Die Maschine sei wegen eines technischen Problems bei der Landung auf dem russischen Luftwaffenstützpunkt Hmeimim abgestürzt, teilte das Verteidigungsministerium in Moskau mit. Die syrischen Regierungstruppen setzten derweil ihren Vormarsch in der Rebellenenklave Ost-Ghuta fort, während Paris und London eine Dringlichkeitssitzung des UN-Sicherheitsrats zu Syrien beantragten.
Wie russische Agenturen unter Berufung auf das Verteidigungsministerium berichteten, waren an Bord der Antonow 26 sechs Besatzungsmitglieder und 26 Passagiere. Laut ersten Ermittlungsergebnissen wurde der Absturz durch technische Probleme verursacht. Das nahe der Küstenstadt Latakia gelegene Hmeimim ist der wichtigste Militärflughafen der russischen Streitkräfte in Syrien.
Russland hatte im September 2015 auf der Seite von Machthaber Baschar al-Assad in den Bürgerkrieg eingegriffen. Mit seiner Unterstützung drängten die syrischen Regierungstruppen seitdem die Rebellen an allen Fronten zurück. Heute kontrollieren die Aufständischen nur noch wenige Gebiete in Idlib, Daraa und Ost-Ghuta. In der Region bei Damaskus stehen sie seit Wochen massiv unter Druck.
Bei neuen Luftangriffen auf die Rebellenenklave wurden am Dienstag neun Zivilisten getötet, wie die oppositionsnahe Syrische Beobachtungsstelle für Menschenrechte mitteilte. Damit stieg die Zahl ziviler Opfer seit Beginn der Offensive am 18. Februar auf über 800, darunter 177 Kinder. Die Beobachtungsstelle bezieht ihre Informationen von Aktivisten vor Ort; für Medien sind die Angaben kaum zu überprüfen.
Die Luftangriffe bedeuteten das Ende der von Russland erklärten täglichen fünfstündigen Feuerpause, da sie auch während dieser Zeit nicht aufgehört hätten, erklärte die Beobachtungsstelle. Russlands Präsident Wladimir Putin hatte vergangene Woche die Feuerpause für Ost-Ghuta verkündet, um Hilfslieferungen zu ermöglichen und Verletzte zu bergen, doch wurde sie nicht vollständig eingehalten.
Am Montag gelangte erstmals seit Beginn der Regierungsoffensive ein UN-Hilfskonvoi in das Gebiet, doch musste er sich wegen der Kämpfe vorzeitig zurückziehen. Derweil setzten die Regierungstruppen ihren Vormarsch in Ost-Ghuta fort. Laut der Beobachtungsstelle brachten sie bereits 40 Prozent der Gebiete unter Kontrolle, die bisher von zumeist islamistischen Rebellen kontrolliert wurden.
Der russische General Wladimir Solotuchin sagte, die vergangene Woche eingerichteten Fluchtkorridore würden künftig nicht nur für Zivilisten, sondern auch für Rebellen und ihre Familien gelten. Bisher hat kein Zivilist davon Gebrauch gemacht. Schon am Montag hatte Russland zugesagt, den Rebellen den Abzug zu garantieren. Es war aber unklar, wohin die Aufständischen abziehen sollten.
Der UN-Sicherheitsrat hatte eigentlich am 24. Februar eine 30-tägige Waffenruhe für Syrien beschlossen, doch wurde sie nicht umgesetzt. Die beiden ständigen Ratsmitglieder Großbritannien und Frankreich beantragten daher für Mittwoch eine Dringlichkeitssitzung des Sicherheitsrats, um über die Konsequenzen zu diskutieren, die aus dem Scheitern der Waffenruhe zu ziehen sind.
Auch in Afrin gingen die Kämpfe trotz der Waffenruhe unvermindert weiter. In der nordsyrischen Region geht die türkische Armee seit Januar gegen die kurdischen Volksverteidigungseinheiten (YPG) vor, die sie wegen ihrer engen Verbindungen zur Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) als Bedrohung sieht. Laut der Beobachtungsstelle kontrollieren die Türkei und verbündete syrische Rebellen inzwischen rund 40 Prozent von Afrin.
Die Syrischen Demokratischen Kräfte (SDF), die vorwiegend aus YPG-Einheiten bestehen, kündigten an, 1700 Kämpfer vom ostsyrischen Deir Essor nach Afrin zu verlegen. Ein SDF-Vertreter sagte, die Verteidigung ihrer Verwandten in Afrin sei wichtiger als der Kampf für die Anti-IS-Koalition. Die USA warnen schon lange, dass die türkische Offensive in Afrin den Kampf gegen die Dschihadisten schwächen werde.
(K. Berger--BTZ)