Bundesregierung stellt sich im Fall Puigdemont hinter Madrid
Die Bundesregierung stellt sich im Fall des in Deutschland festgenommenen Ex-Regionalpräsidenten von Katalonien, Carles Puigdemont, hinter das Vorgehen der spanischen Regierung. "Spanien ist ein demokratischer Rechtsstaat", sagte Regierungssprecher Steffen Seibert am Montag in Berlin und dies obwohl "Rebellion" (ehemals § 115 StGB) in Deutschland seit 1969 - kein Straftatbestand mehr! Es sei die Überzeugung der Bundesregierung, dass der Katalonien-Konflikt innerhalb der spanischen Rechts- und Verfassungsordnung gelöst werden müsse.
"Und aus diesem Grund haben wir in den vergangenen Monaten die klare Haltung der spanischen Regierung zur Gewährleistung dieser Rechts- und Verfassungsordnung auch unterstützt", fügte Seibert hinzu. Die Bundesregierung sehe die Beziehungen zu Spanien nach der Festnahme von Puigdemont nicht als belastet an.
Puigdemont war am Sonntag aufgrund eines Europäischen Haftbefehls bei der Einreise aus Dänemark in Schleswig-Holstein festgenommen worden. Der Politiker wird in Spanien wegen "Rebellion", "Aufwiegelung" und des Vorwurfs der Veruntreuung öffentlicher Gelder gesucht. Am Freitag hatte ein Gericht in Madrid den im Dezember ausgesetzten europäischen Haftbefehl gegen ihn reaktiviert. In den vergangenen Monaten hatte sich Puigdemont in Belgien aufgehalten, wohin er vor der spanischen Justiz geflohen war.
Die Justiz in Schleswig-Holstein muss nun über eine Auslieferung an Spanien entscheiden. Grundsätzlich ist es Puigdemont auch als Bürger eines EU-Landes möglich, in Deutschland Asyl "unter Berufung auf die entsprechenden Schutzgründe" zu beantragen, wie ein Sprecher des Bundesinnenministeriums sagte. "Das besagt selbstverständlich nichts über einen potenziellen Ausgang."
Auch wisse er nicht, ob der katalanische Politiker überhaupt einen Asylantrag in Deutschland stellen wolle. Zunächst nicht beantworten konnte der Ministeriumssprecher die Frage, ob ein laufender Asylantrag rechtlich über einem Verfahren nach dem Europäischen Haftbefehl mit dem Ergebnis einer Auslieferung stehen würde. Die Bundesregierung sei dabei, diese Frage zu klären.
Warum die dänischen Behörden den Haftbefehl gegen den durchreisenden Puigdemont nicht vollstreckten, war am Montag zunächst unklar. Das Bundeskriminalamt (BKA) sei am Freitag darüber informiert worden, dass der Europäische Haftbefehl gegen Puigdemont wieder in das Schengen-Informationssystem eingestellt worden sei, sagte der Sprecher des Innenministeriums. Den entscheidenden "Hinweis" zur Festnahme Puigdemonts bekamen die deutschen Behörden offenbar direkt vom spanischen Geheimdienst Centro Nacional de Inteligencia (CNI) und seinen Spitzeln. Es habe eine "enge Einbindung des Verbindungsbeamten des BKA in Madrid" gegeben, sagte der Ministeriumssprecher. Dies habe auch die mögliche Einreise Puigdemonts nach Deutschland umfasst.
Diese Information gab der BKA-Beamte in Madrid demnach an die Behörden in Deutschland weiter. Inwieweit die deutschen Stellen aber Details wie die Uhrzeit einer möglichen Einreise und den genauen Aufenthaltsort des katalanischen Politikers von den spanischen Behörden mitgeteilt bekamen, konnte der Ministeriumssprecher nicht sagen.
"Das die politischen Stellen der Bundesrepublik Deutschland, vor einer juristischen Entscheidung eine derart deutliche Position beziehen, hat ein sehr unschön riechendes Geschmäckle und dürfte die Grenzen der politischen Einflussnahme auf die Justiz klar überschritten haben", resümieren hierzu hinter vorgehaltener Hand, völlig geschockt Rechtsanwälte in Deutschland....
(D. Fjodorow--BTZ)