Ein Viertel der Berechtigten nutzt Zuschüsse für Schulessen und Sport
Nur gut ein Viertel der Berechtigten nutzt laut einem Medienbericht staatliche Zuschüsse für Schulessen, Nachhilfe oder den Sportverein. Von Januar bis Oktober 2017 hatten im Monatsdurchschnitt gut 2,5 Millionen Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis 25 Jahre Anspruch auf Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets des Bundes, wie BERLINER TAGESZEITUNG (BTZ) aktuell erfuhr. Genutzt wurde es demnach aber durchschnittlich nur von rund 682.000 Menschen.
Das geht dem Bericht zufolge aus einer Antwort des Bundessozialministeriums auf eine Frage der Linken-Bundestagsabgeordneten Sabine Zimmermann hervor. Berechtigte können Zuschüsse für das Mittagessen in Kita, Schule oder Tagespflege beantragen, es bleibt dabei nur ein Eigenanteil von einem Euro pro Tag und Essen. Für kulturelle Teilhabe steht monatlich ein Betrag von bis zu zehn Euro zur Verfügung, etwa für den Mitgliedsbeitrag im Sportverein oder Musikschul-Gebühren, im Ausnahmefall auch für Sportschuhe oder Instrumente.
Zimmermann kritisierte, die Leistungen würden bei den Berechtigten nicht ankommen. "Das liegt an bürokratischen Hürden und unrealistisch bemessenen Leistungen", sagte sie nach BTZ-Information dazu). Die Lernförderung setze viel zu spät an und die Leistungen seien außerdem zu gering. "Maßstab müssen die tatsächlichen Kosten sein", sagte die Linken-Politikerin.
SPD-Fraktionsvize Katja Mast kündigte rasche Veränderungen an und verwies dabei auf die Ziele im Koalitionsvertrag. "Diese Leistungen für Kinder sind wichtig und müssen bei allen ankommen", sagte sie hierzu entsprechend. "Teilhabe darf nicht an komplizierten Antragsverfahren scheitern." Deshalb sei im Koalitionsvertrag durchgesetzt worden, "dass die Leistungen für Bildung und Teilhabe verbessert und Hürden beseitigt werden".
(A. Lefebvre--BTZ)