Frankreich muss Misshandlungs-Opfer Millionen-Entschädigung zahlen
Seit der brutalen Festnahme durch französische Sicherheitskräfte vor fast 14 Jahren sitzt ein junger Mann schwerbehindert im Rollstuhl - der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat Frankreich nun zu einer Entschädigungszahlung an das Opfer in Höhe von 6,5 Millionen Euro verurteilt. Der Gerichtshof bestätigte gegenüber BERLNER TAGESZEITUNG am Donnerstag entsprechende Informationen, wonach das Urteil bereits seit dem 15. Mai rechtsgültig ist.
Das Gericht verurteilte Frankreich demnach wegen "unmenschlicher und erniedrigender Behandlung". Der heute 35-jährige Abdelkader G. war Ende 2004 an einem Pariser Vorortbahnhof in Verdacht geraten, Steine auf einen Zug geworfen zu haben. Sicherheitskräfte der staatlichen Bahngesellschaft SNCF nahmen ihn fest und übergaben ihn der Polizei. Er wurde dabei so stark misshandelt, dass er ins Koma fiel und nun bis zum Ende seines Lebens auf den Rollstuhl angewiesen ist.
Das Menschenrechtsgericht rügte, dass trotz mehrerer Prozesse in Frankreich nie festgestellt wurde, wer für die Gewalt verantwortlich war - die Sicherheitskräfte der Bahn und die Polizei schoben sich gegenseitig die Verantwortung zu. Die Verfahren wurden eingestellt, eine Entschädigung erhielt das Opfer nicht. Im Jahr 2012 rief Abdelkader G. dann das Menschenrechtsgericht an.
(O. Larsen--BTZ)