"Schutzschirm für Lieferketten" bleibt länger aufgespannt
Die Lieferketten der deutschen Wirtschaft sollen auch weiterhin durch einen Schutzschirm von Bundesregierung und Kreditversicherern abgesichert werden. Wie Bundeswirtschafts- und Bundesfinanzministerium am Freitag mitteilten, soll der in der Corona-Krise eingeführte Schutz vorbehaltlich der beihilferechtlichen Genehmigung der EU-Kommission bis zum 30. Juni 2021 verlängert werden. Damit übernimmt der Bund für ein weiteres halbes Jahr eine Garantie für Entschädigungszahlungen der Kreditversicherer von bis zu 30 Milliarden Euro.
"Der Schutzschirm für Lieferketten bleibt aufgespannt", erklärte Finanzminister Olaf Scholz (SPD). Der Schirm sei ein wichtiges Element der Krisenreaktion "mit dem wir Vertrauen schaffen und unsere Wirtschaft am Laufen halten". Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) verwies darauf, dass die Corona-Pandemie noch nicht überstanden sei. Durch den Schutzschirm könnten Lieferbeziehungen aufrechterhalten und die Wirtschaft stabilisiert werden.
Kreditversicherungen schützen Lieferanten vor Zahlungsausfällen, wenn ein Abnehmer im In- oder Ausland die Rechnung nicht bezahlen kann oder will. Der Bund bekommt im Gegenzug für die Absicherung einen Großteil der Prämieneinnahmen der Versicherer in diesem Jahr.
Im Detail verpflichten sich die Kreditversicherer im Rahmen des 30-Milliarden-Euro-Schutzschirms, ihre bestehenden Kreditlimite weitestgehend aufrecht zu erhalten und sich an den Schadenzahlungen mit zehn Prozent zu beteiligen. Dem Bund überlassen sie knapp 60 Prozent der Prämieneinnahmen für das erste Halbjahr 2021. Auch die über die Garantie des Bundes hinausgehenden Ausfallrisiken tragen die Kreditversicherer.
"Durch die Garantie der Bundesregierung in Höhe von 30 Milliarden Euro können die Kreditversicherer ihren Kunden - trotz pandemiebedingt gestiegener Risiken - weiterhin Kreditlimite im bestehenden Umfang von über 400 Milliarden Euro zur Verfügung stellen", erklärte der Hauptgeschäftsführer des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), Jörg Asmussen.
Der Schutzschirm ist nach Angaben des GDV aber kein Freibrief für riskante Geschäfte mit Abnehmern, deren wirtschaftliche Stabilität schon vor der Corona-Pandemie in Frage stand: "Die Versicherungen überwachen und bewerten weiterhin die Bonitäten der Abnehmer und übernehmen damit für ihre Kunden die wichtige Funktion der Risikoeinschätzung." In Fällen besonders schlechter Bonitätsentwicklung könne es weiterhin zu Limitkürzungen oder -aufhebungen kommen.
Nach Schätzungen des GDV decken die Limite der Kreditversicherer unter anderem rund 15 Prozent der deutschen Ausfuhren. Damit trügen sie auch "wesentlich zur Sicherheit der deutschen Exportwirtschaft bei", erklärte Asmussen.
(F. Schulze--BTZ)