Koalition einigt sich grundsätzlich auf Frauenquote für Vorstände
Die große Koalition im Bund hat sich grundsätzlich auf eine verbindliche Frauenquote in Unternehmensvorständen geeinigt. In Vorständen börsennotierter und paritätisch mitbestimmter Unternehmen mit mehr als drei Mitgliedern müsse künftig ein Mitglied eine Frau sein, teilte das Bundesjustizministerium am Freitag mit. Darauf habe sich die vom Koalitionsausschuss eingesetzte Arbeitsgruppe am Abend geeinigt.
Für Unternehmen mit Mehrheitsbeteiligung des Bundes wurde demnach eine Aufsichtsratsquote von mindestens 30 Prozent und eine Mindestbeteiligung in Vorständen vereinbart. Bei den Körperschaften des öffentlichen Rechts wie den Krankenkassen und bei den Renten- und Unfallversicherungsträgern sowie bei der Bundesagentur für Arbeit soll ebenfalls eine Mindestbeteiligung eingeführt werden.
Das Ergebnis wird in der nächsten Woche den Koalitionsspitzen zur abschließenden Entscheidung vorgelegt. Unmittelbar danach werde die Ressortabstimmung und die Länder- und Verbändebeteiligung eingeleitet, sodass der Kabinettsbeschluss zeitnah erfolgen kann, teilte das Ministerium weiter mit.
"Das ist ein großer Erfolg für die Frauen in Deutschland und bietet gleichzeitig eine große Chance sowohl für die Gesellschaft als auch für die Unternehmen selbst", erklärte Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD).
Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) sprach von einem "historischen" Durchbruch. "Wir machen Schluss mit frauenfreien Vorstandsetagen in den großen Unternehmen. Wir setzen ein Zeichen für eine zukunftsfähige, moderne Gesellschaft", erklärte sie.
Die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung, Annette Widmann-Mauz (CDU), erklärte mit Blick auf die Regelung im öffentlichen Dienst, bei Unternehmen mit mehrheitlicher Bundesbeteiligung und den Krankenkassen, der Bund gehe "mit gutem Beispiel voran". "Gemischte Teams sind ein Erfolgsrezept – nicht nur in Krisenzeiten", fügte sie hinzu.
Die Frauenquote ist Teil des Führungspositionen-Gesetzes. Bundesfamilienministerin Giffey hatte gemeinsam mit Bundesjustizministerin Lambrecht bereits vor mehreren Monaten einen Gesetzentwurf ausgearbeitet, der zunächst aber auf Ablehnung bei der Union stieß.
(A. Lefebvre--BTZ)