Musterfeststellungsklage gegen drei sächsische Sparkassen zugelassen
Die Verbraucherzentrale Sachsen zieht gegen drei Sparkassen vor Gericht, die Kunden aus Sicht der Verbraucherschützer jahrelang zu wenig Zinsen für Sparverträge zahlten. Das Bundesamt für Justiz (BfJ) veröffentlichte am Montag eine entsprechende Musterfeststellungsklage gegen die Sparkasse Zwickau vor dem Oberlandesgericht Dresden in seinem Online-Klageregister. Zwei weitere Musterklagen gegen die Kreis- und Stadtsparkasse Leipzig sowie gegen die Erzgebirgssparkasse wurden bereits zugelassen.
Betroffene Kunden der Institute können sich an den Klagen der Verbraucherzentrale beteiligen und sich mit ihren Ansprüchen in das Klageregister eintragen lassen, wenn sie einen Langzeitvertrag "Prämiensparen flexibel" mit variabler Verzinsung besitzen oder besaßen. "Bisher haben sich über 800 Kunden der Sparkasse Leipzig und rund 1000 Kunden der Erzgebirgssparkasse diesen Klagen angeschlossen", erklärten die Verbraucherschützer. Ihnen stünden im Schnitt mehrere tausend Euro Nachzahlung zu.
Am 21. April endet laut Verbraucherzentrale die Frist für Kunden der Leipziger Sparkasse, das Verfahren beginnt am Tag darauf. "In den Fällen der Sparkasse Zwickau und der Erzgebirgssparkasse stehen noch keine Verhandlungstermine fest."
(O. Karlsson--BTZ)