Holocaustleugnerin Haverbeck zu einjähriger Haftstrafe verurteilt
Die 92-jährige Holocaustleugnerin Ursula Haverbeck ist von einem Berliner Gericht zu einer weiteren Gefängnisstrafe verurteilt worden. Das Amtsgericht Tiergarten verhängte am Freitag eine einjährige Haftstrafe ohne Bewährung. In dem Prozess ging es um ein Onlinevideo, in dem Haverbeck behauptet, Auschwitz sei kein Vernichtungslager gewesen, und es seien im Holocaust auch nicht sechs Millionen Menschen getötet worden.
Die Angeklagte habe damit NS-Verbrechen "geleugnet und verharmlost" und dies "in einer Weise, "die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören", sagte der Vorsitzende Richter zur Urteilsbegründung. Die 92-Jährige war erst im Oktober diesen Jahres aus dem Gefängnis entlassen worden. Das Landgericht Verden hatte sie im August 2017 wegen Volksverhetzung in acht Fällen zu einer Haftstrafe von zwei Jahren ohne Bewährung verurteilt.
Die neuen Äußerungen zum Holocaust tätigte Haverbeck in einem Video mit einem rechtsextremen Aktivisten, der sie nach dem Grund ihrer Inhaftierung fragte. Die Staatsanwaltschaft forderte im Prozess ein Jahr und drei Monate Haft. Haverbecks Anwalt, der bereits seit Jahrzehnten rechtsextreme Mandanten vertritt, argumentierte, die 92-Jährige sei sich nicht bewusst gewesen, dass das Video veröffentlicht werden sollte. Sie habe lediglich darlegen wollen, weshalb sie im Jahr 2017 verurteilt worden war.
Das Gericht folgte dem nicht. Haverbecks Äußerungen stellten "eine Verhöhnung der Opfer dar", es sei ihr um die "Verbreitung und Verstärkung nationalsozialistischen Gedankenguts" gegangen, und die Leugnung sowie Verharmlosung seien öffentlich geschehen. Im Video wandten sich sowohl Haverbeck als auch der rechtsextreme Aktivist wiederholt direkt an die Zuschauer. Es sei deshalb offensichtlich, dass das Video zur Veröffentlichung bestimmt und sich die Verurteilte dessen auch bewusst gewesen sei.
Auch das hohe Alter Haverbecks sei im Urteilsspruch berücksichtigt worden, sagte der Vorsitzende Richter. Die mehrfach einschlägig Vorverurteilte sei durch Strafe nicht mehr zu einer Verhaltensänderung zu bringen, sie sei "unrettbar verloren". Die Haftstrafe ziele in diesem Fall also nicht auf eine Umerziehung, sondern es gehe darum, "Fehlverhalten zu sanktionieren", sagte der Richter. Haverbeck selbst blieb der Urteilsverkündung fern.
(F. Dumont--BTZ)