Giffey will individuelle Rechtsanspruch auf Schutz vor Gewalt durchsetzen
Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) will einen individuellen Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung für alle Menschen schaffen, die von Gewalt betroffen sind. Der neue Rechtsanspruch solle für Frauen ebenso wie für Männer gelten - und er solle sicherstellen, dass bestehende Unterstützungsangebote wie etwa Frauenhäuser langfristig finanziell abgesichert werden, sagte Giffey am Dienstag nach Beratungen des "Runden Tisches gegen Gewalt an Frauen" in Berlin.
Die zuständigen Ministerien in Bund und Ländern sollten bis zum kommenden Frühjahr gemeinsam Eckpunkte für die Umsetzung des neuen Rechtsanspruchs ausarbeiten, kündigte Giffey an. Verwirklichen lasse sich das Projekt aber wohl erst in der nächsten Legislaturperiode. Der Rechtsanspruch ist nicht im gegenwärtigen Koalitionsvertrag von Union und SPD vorgesehen. Frauenhäuser und Anti-Gewalt-Projekte fordern ihn seit langem.
"Kein Mensch, keine Frau, kein Kind in unserem Land soll Gewalt ertragen müssen", sagte Giffey. "Und wenn es zu Gewalt kommt, müssen sich die Betroffenen, insbesondere Frauen mit ihren Kindern, darauf verlassen können, dass sie schnell Schutz finden, dass sie fachlich gut beraten werden und Unterstützung bekommen, die ihnen in ihrer konkreten Lebenssituation weiterhilft."
Giffey kritisierte, dass es bislang keine bundesweit einheitlichen Regelungen gebe, wer etwa in Frauenhäusern Schutz gewährt bekommt. Immer wieder würde Frauen "ausgeschlossen und abgewiesen", sagte sie. Es gebe "vielfach eine große Unsicherheit, in der die Frauenhäuser sich befinden". Der neue Rechtsanspruch mit bundesweit einheitlichen Kriterien solle dies verbessern.
In den Beratungen der kommenden Monate seien auch Finanzierungsfragen zu klären - etwa, inwieweit der Bund zur Finanzierung des Rechtsanspruchs beiträgt. Prinzipiell bleibe es aber dabei, dass die Länder zuständig für die Finanzierung von Frauenhäusern und ähnlichen Schutzeinrichtungen seien, sagte Giffey. "Man kann die Länder nicht aus ihrer originären Zuständigkeit entlassen." Der Rechtsanspruch auf Hilfe müsse aber "an allererster Stelle stehen".
Giffey hatte zuvor mit Vertretern von Ländern und Kommunen beim Runden Tisch gegen Gewalt an Frauen über aktuelle Fragen beraten - unter anderem ging es um eine Bestandsaufnahme des Hilfesystems für gewaltbetroffene Frauen in der Corona-Zeit und um die Frage, wie das Hilfesystem zukünftig stabiler und auskömmlicher finanziert werden kann.
(B. Semjonow--BTZ)