Harbarth ist neuer Präsident des Bundesverfassungsgerichts
Der bisherige Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts, Stephan Harbarth, rückt wie erwartet an die Spitze des höchsten deutschen Gerichts. Der frühere CDU-Bundestagsabgeordnete wurde am Freitag im Bundesrat einstimmig zum Nachfolger von Andreas Voßkuhle gewählt, dessen Amtszeit nach zwölf Jahren endet. Seinen frei werdenden Platz im Zweiten Senat des Gerichts übernimmt die Frankfurter Staatsrechtslehrerin Astrid Wallrabenstein. Der Bundesrat wählte sie ebenfalls einstimmig zur Verfassungsrichterin.
Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) gratulierte beiden zur Wahl. Er wolle im Namen der Kanzlerin Harbarth und Wallrabenstein einen herzlichen Glückwunsch aussprechen, sagte Regierungssprecher Steffen Seibert. Sie wünsche ihnen für ihre "verantwortungsvollen Aufgaben viel Energie und viel Erfolg".
Der 48-jährige Harbarth war seit November 2018 Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts, davor hatte er seit 2009 dem Bundestag angehört. Von 2016 bis 2018 war er stellvertretender Vorsitzender der Unionsfraktion. Harbarth arbeitete vor seinem Wechsel nach Karlsruhe auch als Wirtschaftsanwalt.
Seine Wahl zum Verfassungsrichter war aufgrund seiner vorherigen politischen Karriere zum Teil auf Kritik gestoßen. Allerdings wechseln immer wieder Politiker an das Bundesverfassungsgericht. Bereits bei der Wahl Harbarths zum Vizepräsidenten vor eineinhalb Jahren war erwartet worden, dass er die Nachfolge Voßkuhles antreten wird.
Die Amtszeit des bisherigen Gerichtspräsidenten endete offiziell bereits am 6. Mai. Zu seiner Nachfolgerin als Richterin im Zweiten Senat wählte der Bundesrat die Hochschulprofessorin Wallrabenstein, die an der Goethe-Universität Frankfurt Öffentliches Recht mit Schwerpunkt Sozialrecht lehrt.
Unklar ist noch, wer die Nachfolge des ebenfalls ausscheidenden Verfassungsrichters Johannes Masing antritt. Auch über den Vizepräsidentenposten, der nach der Wahl Harbarths zum Präsidenten frei ist, wurde noch nicht entschieden.
Die Amtszeit der Verfassungsrichter beträgt zwölf Jahre. Die 16 Mitglieder des höchsten deutschen Gerichts, die in zwei Senaten sitzen, werden jeweils zur Hälfte vom Bundestag und vom Bundesrat gewählt. Diese bestimmen abwechselnd auch den Präsidenten und den Vizepräsidenten. Notwendig ist bei den Wahlen eine Zweidrittelmehrheit.
(A. Bogdanow--BTZ)