Verunglimpfung von EU-Symbolen ist künftig strafbar
Die Verunglimpfung der Flagge und der Hymne der EU wird unter Strafe gestellt. Der Bundestag billigte am Donnerstag einen Gesetzentwurf des Bundesrats, mit dem ein zusätzlicher Passus ins Strafgesetzbuch eingeführt wird. Damit wird eine Gesetzeslücke geschlossen, da die EU-Symbole von den bestehenden Verboten der Verunglimpfung oder Zerstörung der Hoheitssymbole ausländischer Staaten sowie der Deutschlands und seiner Bundesländer nicht erfasst werden.
Verstöße gegen die neue Vorschrift können künftig - analog zu den bestehenden Verboten - mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit einer Geldstrafe geahndet werden. Die neue Vorschrift umfasst auch das Zerstören, Beschädigen oder Unkenntlichmachen der EU-Flagge sowie Versuche, dies zu tun.
Gemäß einer Formulierungshilfe der Bundesregierung erweiterte der Bundestag die Bundesratsvorlage um Vorschriften auch für den erweiterten Schutz ausländischer Flaggen. Die bisherige Beschränkung auf deren offizielle Verwendung wurde gestrichen, so dass nun auch etwa das Verbrennen von Fahnen bei Demonstrationen erfasst ist. Auch entfallen die Strafvoraussetzungen, dass Deutschland zu dem anderen Staat gegenseitige Beziehungen unterhält und die Bundesregierung die Ermächtigung zur Strafverfolgung erteilt hat.
"Das Verbrennen von Flaggen in der Öffentlichkeit hat mit friedlichem Protest nichts zu tun", erklärte dazu Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD). Mit solchen Taten sollten vielmehr "Hass, Wut und Aggression geschürt werden". Sie verwies auf das Verbrennen beispielsweise israelischer oder türkischer Fahnen.
"Brennende Flaggen verletzen die Gefühle vieler Menschen", erklärte Lambrecht dazu weiter. Wenn dabei noch das Existenzrecht Israels angegriffen werde, "dürfen wir das in Deutschland niemals dulden". Mit der beschlossenen Erweiterung gebe es nun "einen einheitlichen strafrechtlichen Schutz für ausländische Flaggen und die Symbole der Europäischen Union".
Gegen die neue Strafvorschrift zu den EU-Symbolen wandte sich die AfD. Sie sprach in einem Änderungsantrag, der mit breiter Mehrheit abgelehnt wurde, von einem "exzessiven Eingriff in die Meinungs- und Kunstfreiheit".
(Y. Rousseau--BTZ)