Anklage nach Autoattacke auf Rosenmontagszug in Volkmarsen
Nach der Autoattacke auf den Rosenmontagszug im nordhessischen Volkmarsen hat die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main Anklage gegen den Autofahrer erhoben. Dem 30 Jahre alten Mann werde versuchter Mord in 91 tateinheitlichen Fällen, gefährliche Körperverletung in 90 Fällen und ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr vorgeworfen, teilte die Generalstaatsanwaltschaft am Freitag mit. Über die Zulassung der Anklage muss das Landgericht Kassel nun entscheiden.
In der 172-seitigen Anklageschrift hält die Staatsanwaltschaft dem Mann vor, am 24. Februar sein Auto bewusst ungebremst mit 50 bis 60 Stundenkilometern in die Teilnehmer und Zuschauer des Rosenmontagszugs gesteuert zu haben. Sein Ziel sei gewesen, Menschen zu töten. Auf einem Straßenabschnitt von 42 Metern habe der Mann Menschen erfasst, darunter zahlreiche Kinder.
Keine Angaben machten die Ermittler zu einem möglichen Motiv des Autofahrers, der bisher keine Angaben zur Sache gemacht hat. Allerdings sind die Strafverfolger von einer geplanten Tat überzeugt. So habe der Beschuldigte sein Auto am Vortag des Rosenmontagsumzugs so geparkt, dass ihm eine Einfahrt in den abgesperrten Bereich der Veranstaltung möglich war. Außerdem habe er eine Dashcam in sein Auto eingebaut, um die spätere Tat zu filmen. Der Tatverdächtige soll weder unter dem Einfluss von Alkohol noch von Medikamenten oder Betäubungsmitteln gestanden haben.
Insgesamt 90 Menschen sollen teilweise schwere körperliche Verletzungen erlitten haben, 20 Menschen kamen stationär ins Krankenhaus. Eine Vielzahl weiterer Menschen soll durch die Tat traumatisiert und erheblich psychisch beeinträchtigt sein.
(L. Solowjow--BTZ)